Zahnersatz

faire und seriöse Beratung zu Ihrer Zahnvorsorge

Lücken im Gebiss – die kann der Zahnarzt schließen. Die Lücke in der Geldbörse nach der Rechnung des Zahnarztes, die kann ich Ihnen schließen. Zu 100 Prozent! Wenn Ihnen der Zahnarzt darüber hinaus privatzahnärztliche Leistungen anbietet, welche Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht erstattet, dann können Sie auch zugreifen. Denn auch dafür bekommen Sie eine überdurchschnittliche Erstattung.

Sehen Sie die Leistungen selbst im Detail:

  • 100 % Kostenerstattung bei Regelversorgung
  • 70 bis 80 % Kostenerstattung bei privatzahnärztlicher Behandlung

jeweils unter Anrechnung der Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse

  • Wunschversorgung und Extras wie Inlays oder Implantate werden erstattet
  • kein Abschluss weiterer Zusatzleistungen notwendig
  • unabhängig von der Mitgliedschaft in einer bestimmten Krankenkasse

Bei einer Regelversorgung haben Sie somit keine Eigenbeteiligung – vorausgesetzt, Sie waren regelmäßig in den letzten Jahren beim Zahnarzt. Bei einer privatzahnärztlichen Behandlung begrenzt sich Ihre Selbstbeteiligung auf max. 30 % des privatärztlichen Rechnungsteiles. Damit steht es um Ihre Zähne wieder blendend. Vorausgesetzt natürlich – Sie haben vorher bei mir den Gothaer MediDent abgeschlossen.